Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1999 - 2 StR 650/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4356
BGH, 19.05.1999 - 2 StR 650/98 (https://dejure.org/1999,4356)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 StR 650/98 (https://dejure.org/1999,4356)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98 (https://dejure.org/1999,4356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG
    Tatbestandsmerkmal "bandenmäßig" beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Begriffs Bande

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 265; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1
    Bandenhandel mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 650/98
    Hierfür ist kennzeichnend, daß die Täter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9 m.w.N., BGHSt 42, 255, 257 ff.).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Auszug aus BGH, 19.05.1999 - 2 StR 650/98
    Hierfür ist kennzeichnend, daß die Täter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9 m.w.N., BGHSt 42, 255, 257 ff.).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Wie bei der bloßen Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) wird nur noch die gemeinschaftliche Tatbegehung - allerdings mit "Bandenwillen" (BGH NStZ 1996, 339, 340) und im (nur unpräzise faßbaren, vgl. BGH NStZ 1997, 132, 133; 1998, 255 f.; NStZ-RR 2000, 92) "Bandeninteresse" - vorausgesetzt.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige

    Es wird lediglich die Tatbegehung aufgrund einer (auch stillschweigend möglichen) Bandenabrede mit "Gesamt-" und "Bandenwillen" (BGH NStZ 1996, 339, 3401 NJW 1998, 2913) und im (ebenfalls nur unpräzise faßbaren, vgl. BGH NStZ 1997, 132, 133; 1981, 255, 256; NStZ-RR 2000, 92) "übergeordneten Bandeninteresse" vorausgesetzt.
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 218/99

    Fehlerhafte Beweiswürdigung; Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Das Landgericht hat zwar zutreffend aus der gleichberechtigten, arbeitsteiligen Partnerschaft der Beteiligten, der Vertriebsorganisation unter Beteiligung von Zwischenhändlern, der Verteilung der Erlöse, der Führung eines Kontrollbuches über eingegangene Zahlungen der Zwischenhändler und der mit massiver Gewalt und Drohungen erfolgten "Säuberung des Marktes" die bandenmäßige Tatbegehung hergeleitet (vgl. BGHSt 38, 26, 31; 42, 255, 257 ff.; BGHR BtMG § 30 a Bande 5 und 9 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 22. Januar 1999 - 2 StR 628/98; Urteil des Senats vom 19. Mai 1999 - 2 StR 650/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht